1. Zustandekommen der Mitgliedschaft
Der Onlineprozess bereitet lediglich den Mitgliedschaftsantrag vor. Die Mitgliedschaft wird erst durch die persönliche Unterschrift im BSD Gym wirksam. Eine zusätzliche Online-Genehmigung oder automatische Aufnahme findet nicht statt.
2. Probetraining
Ein Probetraining begründet für sich allein keine Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft wird ausschließlich über den vorgesehenen Aufnahmeprozess wirksam und setzt weiterhin die persönliche Unterschrift des Mitgliedschaftsantrags im BSD Gym voraus.
3. Reguläre Mitgliedschaft
Reguläre Mitgliedschaften haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht der Austritt erklärt wird.
Der Austritt muss spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende erklärt werden.
4. Flex-Mitgliedschaft
Die Flex-Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Anschließend ist der Austritt zum nächstmöglichen Monatsende möglich.
5. Austritt aus wichtigem Grund
Ein außerordentlicher Austritt aus wichtigem Grund bleibt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Soweit dies zur Prüfung des geltend gemachten wichtigen Grundes erforderlich ist, kann der Verein geeignete Nachweise verlangen.
6. Mitgliedsbeiträge
- BJJ Erwachsene: 75 € / Monat
- MMA: 65 € / Monat
- Individuell / Mixed: 65 € / Monat
- Alle Kurse: 89 € / Monat
- Flex-Abo: 100 € / Monat
Die Anmeldegebühr beträgt 9,99 € statt 29,99 €.
7. Beginn mitten im Monat
Beginnt die Mitgliedschaft mitten im Monat, wird der erste Monat anteilig berechnet. Ab dem 1. des folgenden Monats fällt der reguläre Monatsbeitrag an. Der noch offene Monatsanteil wird am Ende der Laufzeit ausgeglichen.
8. Versäumte und ausgefallene Trainingseinheiten
Wenn ein Mitglied aus persönlichen Gründen nicht an angebotenen Trainingseinheiten teilnimmt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags grundsätzlich bestehen.
Einzelne Trainingseinheiten können aus organisatorischen Gründen ausfallen. Aus einzelnen oder vorübergehenden organisatorischen Ausfällen wird nicht automatisch ein Anspruch auf anteilige Beitragserstattung abgeleitet.
9. Zahlungsweise
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt über die vereinbarte SEPA-Zahlungsweise. Das SEPA-Lastschriftmandat wird im Mitgliedschaftsantrag gesondert vorbereitet und persönlich unterschrieben.
10. Zahlungsverzug
Fällige Mitgliedsbeiträge bleiben entsprechend den gesetzlichen Regelungen geschuldet.
11. Rücklastschrift
Entstehen aufgrund einer vom Mitglied beziehungsweise von der zahlenden Person zu vertretenden Rücklastschrift tatsächlich Kosten, können diese im rechtlich zulässigen Umfang weitergegeben werden.
12. Beitragsänderungen
Beitragsänderungen richten sich nach den hierfür geltenden Beschlüssen und Regelungen des Vereins und werden den betroffenen Mitgliedern entsprechend mitgeteilt.
13. Gesundheit und Trainingsfähigkeit
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, nur am Training teilzunehmen, wenn es sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlt. Erkrankungen, Verletzungen oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Teilnahme am Training relevant sein können, sind den zuständigen Trainerinnen oder Trainern vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
14. Haftung und Eigenverantwortung
Kampfsport und körperliches Training sind mit typischen Verletzungsrisiken verbunden. Mitglieder sollen Traineranweisungen und Sicherheitsregeln beachten.
Mitglieder sind für ihre persönlichen Gegenstände grundsätzlich selbst verantwortlich. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Die gesetzliche Haftung des Vereins bleibt unberührt.
15. Verhalten und Trainingsregeln
Mitglieder haben:
- Anweisungen der Trainerinnen und Trainer zu beachten;
- respektvoll mit anderen Mitgliedern, Trainierenden und Mitarbeitenden umzugehen;
- Sicherheits- und Hygieneregeln zu beachten;
- Trainingsräume und Trainingsausrüstung sorgfältig zu behandeln;
- Handlungen zu unterlassen, durch die andere Personen unnötig gefährdet werden.
16. Maßnahmen bei Regelverstößen im Trainingsbetrieb
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Trainings-, Sicherheits- oder Verhaltensregeln kann die weitere Teilnahme am Training im erforderlichen Umfang beschränkt oder untersagt werden.
17. Kinder und Minderjährige
Diese Mitgliedschaftsbedingungen gelten grundsätzlich auch für Mitgliedschaften Minderjähriger. Minderjährige können den Online-Mitgliedschaftsantrag nicht nutzen. Die Aufnahme Minderjähriger erfolgt ausschließlich persönlich vor Ort im BSD Gym und in Begleitung einer gesetzlichen Vertretung.
18. Foto- und Videoaufnahmen im Vereinsbetrieb
Nach wirksamem Abschluss der Mitgliedschaft können im Rahmen des Vereinsbetriebs Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Diese Aufnahmen sind für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins vorgesehen und können insbesondere auf der BSD-Webseite, auf Instagram, Facebook und TikTok sowie in vereinsbezogenen Werbe- und Informationsmaterialien genutzt oder veröffentlicht werden.
Diese Regel betrifft nur Foto- und Videoaufnahmen, die später im Vereinsbetrieb entstehen. Das im Online-Mitgliedschaftsantrag hochgeladene Mitgliedsfoto ist hiervon getrennt und wird weiterhin ausschließlich für den Mitgliedschaftsantrag, die Mitgliederverwaltung und die Einbettung in das Mitgliedschafts-PDF verwendet.